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21.02.2012

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Schlappe für Bremer Staatsanwalt Picard

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Pressemitteilung
Amtsgericht Bremerhaven lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens wegen „Faust räumt auf“ und „Lehrerschreck“ ab

Für große Aufregung sorgten im Bremer Bürgerschaftswahlkampf 2011 das auf der Internetseite www.npd-bremen.de angebotene Spiel „Faust räumt auf“ und die Schülerzeitung „Lehrerschreck“. Dabei blieb es nicht nur bei den üblichen Empörungsritualen in den Medien, sondern es kam auch zu Ermittlungen durch den berüchtigten Bremer Staatsanwalt Uwe Picard, verbunden mit Beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen. Davon betroffen war zusätzlich auch die „Schulhof-CD“ der Bremer Nationaldemokraten.



Der Jurist mit einer bewegten politischen Vergangenheit als Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei hatte im Oktober 2011 gegen den NPD-Spitzenkandidaten bei der Bürgerschaftswahl, Matthias Faust, den damaligen Wahlkampfleiter Jens Pühse und den NPD-Landesvorsitzenden Horst Görmann Anklage wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz erhoben.



Den Tatbestand der Volksverhetzung sah Picard in dem zum Wahlkampf präsentierten Online-Spiel „Faust räumt auf“ erfüllt, die veröffentlichte Schülerzeitung „Lehrerschreck“ empfand der Staatsanwalt als schwer jugendgefährdend.



Mit beiden Ansichten konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht durchsetzen: Mit Beschluß vom 15. Februar 2012 lehnte das Amtsgericht Bremerhaven die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, da „die Angeschuldigten nicht hinreichend verdächtig sind, sich im Sinne der Anklage strafbar gemacht zu haben.“ (20 Ds 220 Js 33987/11) Weder sieht das Gericht im veröffentlichten Spiel einen Angriff auf die Menschenwürde, noch sei eine schwere Jugendgefährdung durch die Schülerzeitung erfüllt. Das Gericht stellte fest: „Nach dem Inhalt der Anklageschrift ist die Annahme der Varianten des Aufstachelns zum Hass sowie zum Auffordern zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fernliegend. Doch auch der Tatbestand des Angriffs auf die Menschenwürde durch Beschimpfung, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumdung ist durch das Verhalten der Angeschuldigten nicht erfüllt.“ Schließlich weist das Gericht darauf hin, daß die von der NPD in dem Spiel geforderte Ausweisung von ausländischen Drogendealern und Gewalttätern „gesetzlich und auch in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise möglich ist“.



NPD-Bundesgeschäftsführer Jens Pühse erklärte zu der Entscheidung:

„Während der Bremer Wahlkämpfe der vergangenen Jahre machte Oberstaatsanwalt Picard immer wieder durch wahlkampfbehindernde Aktionen auf sich aufmerksam, so wies er unter anderem Vollzugsbeamte an, Wahlkampfmaterial zu beschlagnahmen, ohne daß es hierfür eine notwendige richterliche Anordnung gab. Es erfreut mich mit Genugtuung, daß Herr Picard jetzt einen juristischen Dämpfer erhalten hat.



Angesichts der Erfahrungen mit den jetzt entschiedenen, aber auch anderen juristischen Auseinandersetzungen in Bremen und anderen Orten, ist leider zu befürchten, daß die Gerichte in vielen Fällen zwar nachträglich die Rechtswidrigkeit behördlicher Maßnahmen feststellen werden, das Recht aber weiterhin zum Kampf gegen die nationale Opposition mißbraucht wird. Dennoch ist es wichtig, sich gegen solche rechtswidrigen Aktionen des Staatsschutzes rechtlich zur Wehr zu setzen.“



Berlin, 21.02.2012


Frank Franz


Bundespressesprecher

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